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Mal was Rechtliches

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  • cityman2305 Offline
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Mal was Rechtliches

Beitrag von cityman2305 »

Moin,

ihr werdet nicht glauben, was mir heute passiert ist. Ich kam vom Einkaufen, als gerade jemand eine bemalte Leinwand vor die Tür stellte. Da ich sofort stehen blieb, kamen wir ins Gespräch. Es stellte sich heraus, dass ein befreundeteter Maler ein halbes Dutzend Bilder im seinem Keller untergestellt hatte, der aufgrund seines Auszugs nun geräumt werden musste. Der Maler hat sich nicht darum gekümmert, diese Bilder abzuholen, obwohl der Kellerinhaber ihn auf die Situation aufmerksam gemacht hat.

Der Künstler lebt noch und wohnt sogar in nicht mal 500 Metern Entfernung.

Da ich Kunstbanause dessen Namen tatsächlich schon mal gehört habe, hab ich dann gefragt, ob ich die Bilder haben könnte. Und der derzeitige Besitzer sagte, er würde die sonst auch nur an die Straße stellen. Also könne ich die haben.

Wenn ich mir die Preisfindung für diesen Künstler so angucke, dann komme ich auf vier- bis fünftausend Euro, die der Künstler dafür zum Ansatz bringt. Von der Masse her kann ich die auch nicht alle bei mir hängen und würde mich von der Mehrheit gerne über kurz oder lang trennen und dabei die genannten Preise als Ansatz nehmen.

Und jetzt meine Frage: Bin ich nun wohl nur der neue Besitzer oder bin ich auch Eigentümer geworden? Dadurch, dass der Künstler nicht auf die Aufforderung zur Abholung reagiert hat, hat er doch wohl sein Eigentum daran aufgegeben, oder?

VG
Cityman
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Mal was Rechtliches

Beitrag von Nordlicht »

Nö, aufgrund des deutschen Urheberrechtes bist du nur der Nutzer, aber nicht der Besitzer der Werke, die Rechte liegen nach wie vor bei dem Urheber, es sei denn, du hast eine schriftliche Bestätigung des Übergangs der Werke in deinen Besitz, Rechnung/Quittung, etc.

Sogar ein "Waschzettel" würde ausreichen, was auch immer dieser bedeutet.

Diesen hast du offensichtlich nicht, oder doch?

Nordwind
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Mal was Rechtliches

Beitrag von cornetto »

Moin Cityman,
ich denke, so einfach ist das nicht. Wenn du z.B. als Vermieter eine möblierte Wohnung räumst, musst du den ganzen Kram einlagern und den Eigentümer schriftlich und "gerichtsfest" in Verzug setzen, die Sachen abzuholen. Erst, wenn alle Fristen (nachweisbar) abgelaufen sind, darfst du die Sachen entsorgen oder veräußern.
Der "Eigentümer" bleibt aber selbiger - wenn du die Sachen verkaufst, steht dem "Eigentümer" der Erlös, abzüglich deines Aufwands, zu.
Ohne schriftliche Belege wäre ich eher vorsichtig...
Gruß Bernd
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Mal was Rechtliches

Beitrag von Pontikaki Verified »

Das seh ich wie Bernd. Knifflige Geschichte. Hast Du denn die "Personalien" von dem Menschen, der
Dir erlaubt hat die Bilder mitzunehmen? Ich glaub auch nich, daß das ne urheberrechtliche Frage iss.
Vielleicht iss ja ein Jurist hier unter uns, der was wirklich Belastbares dazu äußern könnte?
SCHMUCK MACHT KUNST TRAGBAR
Marion Ongyert - Goldschmiedin
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Mal was Rechtliches

Beitrag von Nordlicht »

Aber in der Realität passiert so etwas nicht, wir alle wissen das...

Das Werk eines Künstlers ist in der Regel signiert, das spiegelt den Anspruch auf Eigentum sehr klar, der olle Vincent könnte heute die halbe Welt verklagen, es war dem Maler (hoffentlich) scheissegal,

Nordwind
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Mal was Rechtliches

Beitrag von nux »

cityman2305 hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2023, 21:09 Und jetzt meine Frage:
Hallo :slightly_smiling_face:

interessant, aber denke nicht der richtige Ort dafür - hier sind auch nur Laien. Vor langer Zeit wurde hier sinnvollerweise schonmal übereingekommen - aber sind halt viele, viele Neue inzwischen da - bei rechtlichen Angelegenheiten die Finger von den Tasten zu lassen. Jedenfalls dann, wenn man es selbst nicht sicher weiß. Wende Dich besser an einen Profi, denn da hat schon der in-Obhut-Nehmer was versäumt.

Gruß
nux
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Mal was Rechtliches

Beitrag von cornetto »

Nordlicht hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2023, 21:42 Das Werk eines Künstlers ist in der Regel signiert, das spiegelt den Anspruch auf Eigentum sehr klar
...das eine ist geistiges Eigentum (Urheberrechte), das andere ist das sog. "vermögenswertes Eigentum" (Besitz-/Eigentumsrechte / 14 GG) - hier geht es eher um letztere Rechte.
Zum erwähnten "Aufgeben" von Eigentum gibt es auf die Frage "Wann wird aus Besitz Eigentum?" die Antwort
Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre lang redlich in Eigenbesitz (§ 872 BGB) hatte, erwirbt gemäß § 937 BGB das Eigentum.
Wobei dann das "redlich" dann schon wieder Fallstricke haben kann... ;)
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Mal was Rechtliches

Beitrag von cityman2305 »

Danke für Eure Einschätzungen.

Vielleicht kontaktiere ich den Künstler mal und setze ihm eine Frist zur Abholung.

Signiert ist alles, rückseitig steht nochmal der Name des Künstlers samt Erstellungsdatum und Titel des Werkes. 10 Jahre ist davon noch nichts her.

Natürlich hab ich nichts Schriftliches.

Hab mich schon gefragt, was wäre, wenn ich einfach gewartet hätte, bis alles an der Straße steht. Das findet man schnell heraus: Mit dem Rausstellen geht das Eigentum an den Entsorger über, der es irgendwann abholt. Der muss also gar nichts nachweisen.

Die Welt ist ungerecht.

VG
Cityman
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