Antiker Augsburger Becher
Forumsregeln
Um eine möglichst präzise Bestimmung deiner Silberstempel und Punzen zu gewährleisten, beachte bitte folgende Regeln:
Bilder des Gegenstands: Stelle Bilder des gesamten Silbergegenstands zur Verfügung.
Makroaufnahmen der Punzen: Fotografiere alle Punzierungen als Makroaufnahme einzeln, damit die Details gut erkennbar sind.
Informationen : Gib zu Anfragen alle vorhandenen Informationen an, z.B. Gewicht, Abmessungen und Fundort bzw. Herkunft
Wertbestimmung:
Beachte bitte, dass eine exakte Wertbestimmung im Forum schwierig ist, da der Silberpreis und der Geschmack der Käufer variieren. Wir helfen dir aber gerne, Informationen zu Hersteller, Herkunftsland und Alter zu finden, um den ungefähren Zeitwert besser einschätzen zu können.
Anfragen ohne Bilder des gesamten Gegenstands können leider nicht beantwortet werden.
So sorgen wir gemeinsam für ein effizientes und informatives Forum!
- Reverso Offline
- aktives Mitglied
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Antiker Augsburger Becher
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- nux Offline
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Antiker Augsburger Becher
das kann beim Import gemacht worden sein, aber muss nicht und trifft auch nicht nur zu. Die Z-Nachprüfzeichen galten für inländische Sachen gleichermaßen. Sie wurden bei der Reoganisation des Punzierungssystems 1953 eingeführt, um bereits existierende, fertige, tw. als gebraucht bezeichnete Objekte berücksichtigen zu können. Diese wurden/werden - um sie nicht zu beschädigen - einer eingeschränkten Beschau unterzogen.
Was mir dabei vorhin und jetzt wieder dadurch noch so durch den Kopf ging, ist der Feingehalt dabei. Hier durch ZII mit 835 bestätigt - das passt aber weder zu deutschem 800er Silber Mindestgehalt noch zu potentiell möglichen 13 Lot (oder weniger), auch 13 1/2 wäre noch zu knapp. Oder älterem niederländischem Silber z.B. mit 833. Wenn DE, dann zu erst ab so den 1930er Jahren wo 835er häufiger verwendet wurde. Das ist mir jedenfalls aber schon zu viel Spekulatius.
Die Herkunft und das Alter des gezeigten Bechers müssen ja als unklar/unbekannt gelten, bis jemand diese sicher identifizieren kann. Oder z.B. auch den Feingehalt nochmals überprüft.
- Ronja1 Online
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Antiker Augsburger Becher
- Reverso Offline
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- Registriert:Sonntag 14. April 2024, 14:14
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Antiker Augsburger Becher
3) 1Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
Trifft das markierte nicht zu?
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- wa213 Offline
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Antiker Augsburger Becher
Wobei man dazu sagen muss, dass die meisten Auktionshäuser ihren guten Ruf wahren möchten und bei zeitnahen Reklamationen und schwerwiegenden Gründen wie Fälschungen die Stücke schon zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.
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