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Antiker Augsburger Becher

Enträtsele die Geheimnisse deiner Silberschätze! 🗝️ In diesem Forum dreht sich alles um die Identifikation von Silberstempeln, Silberpunzen, Meistermarken, Beschauzeichen und anderen Kennzeichnungen auf altem und neuerem Silber. 🪙 Egal ob du Sammler, Silberschmied oder einfach nur neugierig bist – tausche dich mit anderen Kennern aus, entschlüssele die Botschaften der Punzen und erfahre mehr über die Geschichte deiner Silberobjekte!

Forumsregeln

Um eine möglichst präzise Bestimmung deiner Silberstempel und Punzen zu gewährleisten, beachte bitte folgende Regeln:

Bilder des Gegenstands: Stelle Bilder des gesamten Silbergegenstands zur Verfügung.
Makroaufnahmen der Punzen: Fotografiere alle Punzierungen als Makroaufnahme einzeln, damit die Details gut erkennbar sind.
Informationen : Gib zu Anfragen alle vorhandenen Informationen an, z.B. Gewicht, Abmessungen und Fundort bzw. Herkunft

Wertbestimmung:

Beachte bitte, dass eine exakte Wertbestimmung im Forum schwierig ist, da der Silberpreis und der Geschmack der Käufer variieren. Wir helfen dir aber gerne, Informationen zu Hersteller, Herkunftsland und Alter zu finden, um den ungefähren Zeitwert besser einschätzen zu können.

Anfragen ohne Bilder des gesamten Gegenstands können leider nicht beantwortet werden.

So sorgen wir gemeinsam für ein effizientes und informatives Forum! 😊

  • Reverso Offline
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Reverso »

Ich bedanke mich sehr für die hochqualitative Beratung. :ok_hand:
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von nux »

Ronja1 hat geschrieben: Mittwoch 22. Mai 2024, 20:47 Bedeutet das, dass der Römer unabhängig von seinem Fertigungsdatum als 'gebrauchter Gegenstand' nach 1953 in die Niederlande eingeführt und dabei punziert wurde? Oder wie ist das zu verstehen?
das kann beim Import gemacht worden sein, aber muss nicht und trifft auch nicht nur zu. Die Z-Nachprüfzeichen galten für inländische Sachen gleichermaßen. Sie wurden bei der Reoganisation des Punzierungssystems 1953 eingeführt, um bereits existierende, fertige, tw. als gebraucht bezeichnete Objekte berücksichtigen zu können. Diese wurden/werden - um sie nicht zu beschädigen - einer eingeschränkten Beschau unterzogen.

Was mir dabei vorhin und jetzt wieder dadurch noch so durch den Kopf ging, ist der Feingehalt dabei. Hier durch ZII mit 835 bestätigt - das passt aber weder zu deutschem 800er Silber Mindestgehalt noch zu potentiell möglichen 13 Lot (oder weniger), auch 13 1/2 wäre noch zu knapp. Oder älterem niederländischem Silber z.B. mit 833. Wenn DE, dann zu erst ab so den 1930er Jahren wo 835er häufiger verwendet wurde. Das ist mir jedenfalls aber schon zu viel Spekulatius.

Die Herkunft und das Alter des gezeigten Bechers müssen ja als unklar/unbekannt gelten, bis jemand diese sicher identifizieren kann. Oder z.B. auch den Feingehalt nochmals überprüft.
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Ronja1 »

Dankeschön! :slightly_smiling_face:
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Reverso »

Ist es wirklich mit dem Paragraf so schlimm?

3) 1Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Trifft das markierte nicht zu?
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von wa213 »

Der Paragraph wird in öffentlich Auktionen ausgeschlossen. Dh. Du kannst die Dinge besichtigen und dir selbst eine Meinung bilden. Die Texte und Bilder sind nur zur Information.

Wobei man dazu sagen muss, dass die meisten Auktionshäuser ihren guten Ruf wahren möchten und bei zeitnahen Reklamationen und schwerwiegenden Gründen wie Fälschungen die Stücke schon zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.
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