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Antiker Augsburger Becher

Enträtsele die Geheimnisse deiner Silberschätze! 🗝️ In diesem Forum dreht sich alles um die Identifikation von Silberstempeln, Silberpunzen, Meistermarken, Beschauzeichen und anderen Kennzeichnungen auf altem und neuerem Silber. 🪙 Egal ob du Sammler, Silberschmied oder einfach nur neugierig bist – tausche dich mit anderen Kennern aus, entschlüssele die Botschaften der Punzen und erfahre mehr über die Geschichte deiner Silberobjekte!

Forumsregeln

Um eine möglichst präzise Bestimmung deiner Silberstempel und Punzen zu gewährleisten, beachte bitte folgende Regeln:

Bilder des Gegenstands: Stelle Bilder des gesamten Silbergegenstands zur Verfügung.
Makroaufnahmen der Punzen: Fotografiere alle Punzierungen als Makroaufnahme einzeln, damit die Details gut erkennbar sind.
Informationen : Gib zu Anfragen alle vorhandenen Informationen an, z.B. Gewicht, Abmessungen und Fundort bzw. Herkunft

Wertbestimmung:

Beachte bitte, dass eine exakte Wertbestimmung im Forum schwierig ist, da der Silberpreis und der Geschmack der Käufer variieren. Wir helfen dir aber gerne, Informationen zu Hersteller, Herkunftsland und Alter zu finden, um den ungefähren Zeitwert besser einschätzen zu können.

Anfragen ohne Bilder des gesamten Gegenstands können leider nicht beantwortet werden.

So sorgen wir gemeinsam für ein effizientes und informatives Forum! 😊

  • Reverso Offline
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Reverso »

Ich bedanke mich sehr für die hochqualitative Beratung. :ok_hand:
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von nux »

Ronja1 hat geschrieben: Mittwoch 22. Mai 2024, 20:47 Bedeutet das, dass der Römer unabhängig von seinem Fertigungsdatum als 'gebrauchter Gegenstand' nach 1953 in die Niederlande eingeführt und dabei punziert wurde? Oder wie ist das zu verstehen?
das kann beim Import gemacht worden sein, aber muss nicht und trifft auch nicht nur zu. Die Z-Nachprüfzeichen galten für inländische Sachen gleichermaßen. Sie wurden bei der Reoganisation des Punzierungssystems 1953 eingeführt, um bereits existierende, fertige, tw. als gebraucht bezeichnete Objekte berücksichtigen zu können. Diese wurden/werden - um sie nicht zu beschädigen - einer eingeschränkten Beschau unterzogen.

Was mir dabei vorhin und jetzt wieder dadurch noch so durch den Kopf ging, ist der Feingehalt dabei. Hier durch ZII mit 835 bestätigt - das passt aber weder zu deutschem 800er Silber Mindestgehalt noch zu potentiell möglichen 13 Lot (oder weniger), auch 13 1/2 wäre noch zu knapp. Oder älterem niederländischem Silber z.B. mit 833. Wenn DE, dann zu erst ab so den 1930er Jahren wo 835er häufiger verwendet wurde. Das ist mir jedenfalls aber schon zu viel Spekulatius.

Die Herkunft und das Alter des gezeigten Bechers müssen ja als unklar/unbekannt gelten, bis jemand diese sicher identifizieren kann. Oder z.B. auch den Feingehalt nochmals überprüft.
  • Ronja1 Offline
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Ronja1 »

Dankeschön! :slightly_smiling_face:
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Reverso »

Ist es wirklich mit dem Paragraf so schlimm?

3) 1Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Trifft das markierte nicht zu?
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von wa213 »

Der Paragraph wird in öffentlich Auktionen ausgeschlossen. Dh. Du kannst die Dinge besichtigen und dir selbst eine Meinung bilden. Die Texte und Bilder sind nur zur Information.

Wobei man dazu sagen muss, dass die meisten Auktionshäuser ihren guten Ruf wahren möchten und bei zeitnahen Reklamationen und schwerwiegenden Gründen wie Fälschungen die Stücke schon zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Silberpunze »

wa213 hat geschrieben: Samstag 25. Mai 2024, 07:48 Wobei man dazu sagen muss, dass die meisten Auktionshäuser ihren guten Ruf wahren möchten und bei zeitnahen Reklamationen und schwerwiegenden Gründen wie Fälschungen die Stücke schon zurücknehmen und das Geld zurückzahlen.
Antikes Silber ist ein Thema, das eigentlich nur etwas für Kenner ist und selbst die haben sich alle schon mal die Finger verbrannt.
Wer Silber kauft, weil es ihm gefällt und die Herstellungszeit usw. nicht interessiert, dann dürfte es ihm fast egal sein, ob Historismus oder antik.

Experten kennen die Punzierungen und achten nicht nur darauf, das das Objekt echt und die Marken echt und schön sind, sondern auch auf die Authentizität, dass also keine unschönen, verändernden Reparaturen usw. dazu gekommen sind.
Ich hätte kürzlich fast für einen Silberbecher aus dem 17. Jh. aus Stralsund geboten, Die Marken waren zweifellos echt, der Humpen auch, aber es wurden an diesem eints glattwandigen Humpen später Veränderungen vorgenommen, ein Wandrelief, das vollkommen kitschig war, wie man es aus Russland aus der Mitte des 18. Jh. kennt. Das hat meinen "Willhaben"-Moment deutlich reduziert.

Was ich damit sagen möchte. Man muss bei altem Silber auf so viele Dinge achten und es braucht viele Jahre intensiver Beschäftigung mit diesem Thema, bis man da halbwegs sicher ist und gerade bei kleinen Auktionshäusern darf man sich überhaupt nicht auf die Beschreibung verlassen. Ich selbst lese mir die Beschreibung auch kaum noch durch, was die Herkunft betrifft, da eine gute Abbildung der Marken die Zuschreibung für mich überflüssig macht.

Immerhin bin ich auch an einem Punkt, wo Freunde usw. mich anschreiben, wenn sie sich für bestimmte Angebote interessieren und wissen möchten, ob es wirklich das ist, was sie haben möchten.
Dabei ist es gut und wichtig, dass man ein paar der bekannten falschen marken und vor allen der Pseudo-Historismus-Marken kennt.
Zuletzt geändert von Silberpunze am Samstag 25. Mai 2024, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von estone-sabu »

Hallo Silberpunze,
Silberpunze hat geschrieben: Samstag 25. Mai 2024, 12:05aber es wurden an diesem eints glattwandigen Humpen später Veränderungen vorgenommen, ein Wandrelief, das vollkommen Kitschig war,
Du meinst damit Veränderungen an einem historischen Stück, weil sich in späteren Jahren der Geschmack geändert hatte; so wie bei diesem Mug/Henkelbecher?
[Gäste sehen keine Links]
"Links ein Mug, London 1773 im Original
Mitte ein Mug, London 1799, im 19. Jahrhundert nachdekoriert,
Rechts ein kleiner Henkelbecher aus Mailand 1935, der nach dem Vorbild des englischen, dekorierten Mugs".

Gefunden dort unter dem Punkt:
Verfälschung und Veränderung
Im Link etwa mittig.
[Gäste sehen keine Links]

Mit bestem Gruß

Verna
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Antiker Augsburger Becher

Beitrag von Silberpunze »

estone-sabu hat geschrieben: Samstag 25. Mai 2024, 12:49 Du meinst damit Veränderungen an einem historischen Stück, weil sich in späteren Jahren der Geschmack geändert hatte; so wie bei diesem Mug/Henkelbecher?
Danke für die Ausführungen und dieses Beispiel.
Das passiert öfter und stellt dann manch ein Auktionshaus auf die Probe, wenn auf einem Stück des 17. Jh. auf einmal Rocklaien der Mitte des 18. Jh. auftauchen.
Man historisches Stück wird so Opfer des jeweiligen Zeitgeistes.
Was ich damit sagen möchte ist, dass es eben sehr viele Dinge gibt, auf die man achten sollte und viele Originale im Umlauf sind, die später verfälscht wurden.

Typisches Beispiel sind auch die Kerzenhalter, die dann später mit einer Glühlampe versehen worden sind und wo man Löcher in den Fuß gebohrt hat.

Dass sich ein Stück im originalen Urzustand mit originaler Feuervergoldung usw. befindet, ist eher selten und gibt diesen Stücken dann einen entsprechend höheren Wert.
Das zu erkennen geht dann aber über meine Markenkenntnisse hinaus.

Wer nach Lektüre des von estone sabu verlinkten Artikels darüber mehr erfahren möchte, der sollte das kleine Heft von Ernst-Ludwig Richter zu diesem Thema lesen.
Manch einer wird dann hinterher vielleicht die Finger von diesem Thema lassen, weil man sonst schnell paranoid werden könnte ;)

Richter Ernst-Ludwig: "Silber. Imitation - Kopie - Fälschung - Verfälschung"
[Gäste sehen keine Links].
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