hab das jetzt schon zum dritten Mal gelesen und es macht bei mir immer noch: häh? was? wieso damals?
wie wäre es also noch mit italienischer Gesetzgebung hinsichtlich der Stempelung von Gegenständen aus Edelmetallen? kannste ja mal nach suchen. In Kurzform: das tut der Hersteller, der zeichnet damit verantwortlich und muss auch eine entsprechende doppelte oder dreifache Buchführung machen. Er und kein anderer. Wenn jemand anderes ein Stück kauft oder in Kommission nimmt und unter seinem Namen vertreiben will, dann kommt das zusätzlich drauf. Ob derjenige das dann selber macht oder beim Hersteller machen lässt - geht beides. Fertig.
Und mit Verlaub - ob das Dingen im Link nun in Details anders ist - da kannst Du vllt. sehen mit Deinem vor der Nase - das eine Foto oben ist für nix wirklich gut. Was kann man da an Füßen wirklich sehen? Wenn Du hier was vorstellst, mit dem sich jemand dann die Zeit nimmt & Mühe macht, Dir auf die Sprünge helfen zu wollen - nimm & mach Du Dir auch mal etwas mehr.
Und ja klar - Hersteller werden schon auf Basis eines Modells auch Varianten gefertigt haben, einfac so oder im Verlauf der Zeit oder tw. vllt. auf Kundenwunsch oder was weiß ich...
Hoffe, Du hast zumindest irgendwas aus dem Aufzeigen der Basics & der Herleitung, wie eine Bestimmung gehen kann, mitnehmen können. Entsprechende Feedbacks sind nicht ungern gesehen.