Haftbar gegenüber dem Künstler wäre ja nur der Kellerbesitzer.
Der hat sie dir geschenkt.
Sein Problem.
Allerdings kann man an keiner unrechtmäßigen Sache Eigentumsrechte erwerben.
Somit kannst du nur Eigentümer werden, wenn der Kellerbesitzer rechtmäßig im Besitz der Bilder war.
Ich denke das ist hier eindeutig fragwürdig.
Das sinnvollste wäre dich an den Künstler zu wenden und ihn danach fragen. Wenn er kein Interesse an den Bildern hat und es ihm egal ist was der Kellerbesitzer damit macht, gehören sie legal dir.
Andernfalls kannst du dich mit ihm einigen.
Mal was Rechtliches
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...naja... das Entsorgungsunternehmen erfüllt nur seinen Auftrag - bis dahin hat derjenige den "schwarzen Peter", der es "entsorgt" (kann er ja auch shreddern, verbrennen, in die Tonne kloppen, oder so) - nun ist es allerdings in deinem Besitz, du hast keinen "Entsorgungsauftrag" sondern siehst in den Sachen eine werthaltige Verwendung - damit hast du zumindest auch einen Teil des "schwarzen Peters" angenommen - sollten die Werke, wie du schreibst, tatsächlich höherwertig gehandelt werden, würde ich hier Besitz-/Eigentumsfragen tatsächlich professionell mit Rechtsbeistand abklären und von laienhaften Versuchen absehen.
cityman2305 hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. Dezember 2023, 22:30 Vielleicht kontaktiere ich den Künstler mal und setze ihm eine Frist zur Abholung.