Hallo,
ich habe aus einer Erbschaft sehr alte Trophäen von Antilopen, Kudu und weiteres. Darf man diese frei verkaufen oder unterliegen sie irgend welchen Beschänkungen. Es sind alles Teile die um 1890-1900 nach hier gekommen sind und als Bezahlung einer Insolvenz weiter gegeben worden sind.Leider habe ich nicht alle fotografiert.
Herzlichen Dank für euere Antworten
afrikanische Trophäen
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- Glockenfreund Offline
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- Pontikaki Verified Offline
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afrikanische Trophäen
Moin Glockenfreund und Herzlich Willkommen im Forum.
Die Geweihe der Antilopenarten, die auf dem Foto zu sehen sind (wie Großer Kudu, Impala, Blessbock etc.)
unterliegen nicht dem Artenschutz und sind frei verkäuflich.
Aber Du schreibst:
Die Geweihe der Antilopenarten, die auf dem Foto zu sehen sind (wie Großer Kudu, Impala, Blessbock etc.)
unterliegen nicht dem Artenschutz und sind frei verkäuflich.
Aber Du schreibst:
Da müßte man dann schon drauf gucken, was da noch dabei iss.Glockenfreund hat geschrieben: ↑Freitag 14. Juni 2024, 19:08 ...und weiteres...Leider habe ich nicht alle fotografiert.
SCHMUCK MACHT KUNST TRAGBAR
Marion Ongyert - Goldschmiedin
Warnhinweis: Der Beitrag kann Spuren von Kopfnüssen, Ironie, Schwachsinn und Grammattick-Defiziten enthalten !
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- nux Offline
- sehr erfahrenes Mitglied
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afrikanische Trophäen
Hallo & wllkommen :slightly_smiling_face:
aber das ist vor allem eine Naturschutz-rechtliche Angelegenheit. Dazu gehört eine genaue Identifikation, was also unter Artenschutz fiele bzw. dann eben Cites oder Vermarkungsbescheinigen bräuchte, wie die genauen Regelungen für 'antiken' Bestand sind, Nachweise erforderlich wären etc. - in dieser Hinsicht wird man Dir hier keine konkrete Info geben können.
Wende Dich doch einfach an die Behörde, die in Deinem Bundesland dafür zuständig ist, die können Dir da helfen oder weiterführende Stellen nennen. Eine Liste dort z.B. [Gäste sehen keine Links]
Gruß
nux
aber das ist vor allem eine Naturschutz-rechtliche Angelegenheit. Dazu gehört eine genaue Identifikation, was also unter Artenschutz fiele bzw. dann eben Cites oder Vermarkungsbescheinigen bräuchte, wie die genauen Regelungen für 'antiken' Bestand sind, Nachweise erforderlich wären etc. - in dieser Hinsicht wird man Dir hier keine konkrete Info geben können.
Wende Dich doch einfach an die Behörde, die in Deinem Bundesland dafür zuständig ist, die können Dir da helfen oder weiterführende Stellen nennen. Eine Liste dort z.B. [Gäste sehen keine Links]
Gruß
nux
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