Habe den Wortlaut des Gesetzes gerade nicht parat, aber für Schmuck galt das ja auch nicht, hauptsächlich für Bestecke, Tafelsilber und Gerät. Ggf. fallen ja solche Darstellungen auch eher in den Bereich Schmuck oder Skulptur.
@marker hat zwar schon wunderbar vorgearbeitet, aber hier noch ein besseres Bild der Punze Gruß Bernd