3rd gardenman hat geschrieben: wie ich Zollabgaben minimieren kann
ah so
das ist aber sowieso nur eine scheinbare Seite dieses illegalen Ansinnens - Du solltest Dich bei den Absichten mal wesentlich dringender mit dem Thema Kulturgütertransfer befassen
[Gäste sehen keine Links] ...denn z.B. >> Antiquitäten, die mehr als hundert Jahre alt sind oder Gut von künstlerischem Interesse wie Bilder, Gemälde und Zeichnungen, Originalarbeiten der Bildhauerkunst. Originalgravuren, -drucke und -lithografien entbinden in keinem Fall von der Einzelprüfung der Objekte zur Feststellung, ob es sich um Kulturgüter handelt und welche Pflichten sich daraus ergeben << ...
[Gäste sehen keine Links]
Du brauchst ggf. sogar eine Bewilligung, weil ansonsten begehst Du nicht nur Zollhinterziehung
[Gäste sehen keine Links] was richtig teuer werden und sogar hinter Gittern enden kann (versuch mal herauszufinden, was 'erschwerende Umstände' sein können) sondern machst Dich ohne Genehmigung, wenn erforderlich, auch tatsächlich gg. das andere Gesetz strafbar... und zwar nicht nur bei der Ausfuhr, sondern auch nochmal bei der Einfuhr, egal ob AT oder DE

... frag lieber nicht, was passiert, wenn man etwas aus-/einführt, das noch nicht mal eine Bewilligung erhalten hätte (also für das quasi ein Ausfuhrverbot bestehen würde) und damit angetroffen wird...
Ob das dann letztlich die paar gesparten Fränklis für Brocki-Schnäppchen wert sein dürfte, sei mal dahingestellt...
ach ja ...
3rd gardenman hat geschrieben: offiziell helfe ich beim Umzug einer Verwandten von Küsnacht nach Innsbruck.
>> Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat - Übersiedlungsgut sind alle beim Verlegen des Wohnsitzes nach Österreich mitgebrachten Waren. Bei der Einfuhr von Waren in die EU sind normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei bedeutet: Sie brauchen für Übersiedlungsgut in Österreich weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlen! <<
[Gäste sehen keine Links]
... das ist soweit natürlich richtig, aber auch nicht so ohne Weiteres was rein in den Sprinter und dann mal los >> Wie wird das Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt? Welche Vordrucke und Nachweise benötige ich? Sie müssen für die Zollabfertigung entweder bei der Zollanmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck ZBefr 2 vorlegen. Mit diesem Vordruck können Sie erklären, von Ihrem einzigen Wohnsitz im Drittland an Ihren neuen einzigen Wohnsitz in Österreich zu übersiedeln oder – falls der Vordruck ZBefr 2 auf Ihre Situation nicht zutrifft – einen Antrag auf Ausstellung eines Grundlagenbescheids auf dem Vordruck ZBefr 2a bei Ihrem Zollamt einbringen <<
Nach DE alternativ sieht das auch nicht viel anders aus
[Gäste sehen keine Links]
*Pikki*